Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Durch Fehlverhalten (Abrechnungsbetrug und Korruption) werden dem Gesundheitssystem hohe Schäden zugefügt. Um Fehlverhalten entgegenzuwirken, wurden bei allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, ihren Verbänden, beim GKV-Spitzenverband sowie den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ eingerichtet. Die gesetzliche Rechtsgrundlage bilden § 197a SGB V und § 47a SGB XI.

Beispiele für ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen stellen z.B. die folgenden Sachverhalte (nachstehende Aufzählung ist beispielhaft und nicht vollzählig) dar:

- Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen („Luftleistungen“/„Luftrezepte“);
- Abrechnung von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen;
- Rezept- und/ oder Verordnungsfälschung;
- Unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten (§ 128 SGB V);
- Zuweisungen von Versicherten gegen Entgelt
- Missbrauch von Krankenversichertenkarten


Sofern Sie einen Hinweis auf vertrag(zahn)ärztliches Fehlverhalten im Gesundheitswesen melden wollen, können Sie sich auch an die insoweit originär zuständige Fehlverhaltensbekämpfungsstelle der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen des betreffenden Bundeslandes wenden.


Sofern Sie uns einen Hinweis auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen melden wollen, steht Ihnen neben den sonstigen Kommunikationswegen mit uns, hier unser Hinweisgebersystem zur Verfügung.

Das System sichert Ihnen bei Bedarf absolute Anonymität. Auch gegenüber uns bleiben Sie als Hinweisgeber anonym!
Die Abgabe einer Meldung mit persönlichen Daten (mit Nennung Ihres Namens) steht Ihnen natürlich im Meldeformular jederzeit frei.
Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen als Hinweisgeber ist unmöglich, solange Sie keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. 


Ihre BKK Scheufelen

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.