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Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Abrechnungsbetrug, Unterschlagung, Korruption etc.)
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Gesundheitswesens oder des Unternehmens. Zum Beispiel: 
  • Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen („Luftleistungen“/„Luftrezepte“);
  • Abrechnung von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen;
  • Rezept- und/ oder Verordnungsfälschung;
  • Unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten (§ 128 SGB V);
  • Zuweisungen von Versicherten gegen Entgelt
  • Missbrauch von Krankenversichertenkarten
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • persönliche Bereicherung

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FD
Francesco Di Primo
Datenschutzbeauftragter der BKK Scheufelen
AF
Andreas Franck
Beauftragter der BKK Scheufelen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Ze
Zerbini
stv. AL IT

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