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Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Abrechnungsbetrug, Unterschlagung, Korruption etc.)
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Gesundheitswesens oder des Unternehmens. Zum Beispiel: 
  • Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen („Luftleistungen“/„Luftrezepte“);
  • Abrechnung von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen;
  • Rezept- und/ oder Verordnungsfälschung;
  • Unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten (§ 128 SGB V);
  • Zuweisungen von Versicherten gegen Entgelt
  • Missbrauch von Krankenversichertenkarten
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • persönliche Bereicherung

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Hier sehen Sie, wer die Hinweise bearbeitet.

FD
Francesco Di Primo
Datenschutzbeauftragter der BKK Scheufelen
AF
Andreas Franck
Beauftragter der BKK Scheufelen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Ze
Zerbini
stv. AL IT

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